Die Installation von Rauchwarnmeldern ist in Deutschland nahezu flächendeckend in den Landesbauverordnungen der Bundesländer festgeschrieben. Für alle Neubauten die ab 01. Januar 2013 errichtet werden, besteht eine Rauchwarnmelder Pflicht.
In Bayern besteht für Bestandsbauten eine Nachrüstpflicht bis zum 31. Dezember 2017. Vermietete und eigengenutzte Wohngebäude müssen spätestens dann mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehle ich schon jetzt den fachgerechten Einbau entsprechender Melder. Fendt-Service unterstützt Sie bei der vorgeschriebenen Nachrüstung in Ihren Wohnräumen. Eine unverbindliche Beratung können Sie gerne vereinbaren. Hierzu benutzen Sie bitte das Kontaktformular.
Nach der Bayerischen Bauordnung (BayBo), Art. 46 sind Eigentümer vorhandener Wohnungen verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.